Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit Pflegegrad zur Verfügung. Dieser Betrag dient der Finanzierung von Entlastungsleistungen und Betreuungsleistungen, wie z.B. stundenweiser Betreuung oder Nachbarschaftshilfe. Ab Januar 2025 wird der Betrag auf 131 Euro im Monat erhöht.
Wichtig: Das Elntalstungsbetrag ist nicht auszahlbar, sondern Sie verwenden es bei Bedarf für die Unterstützung im Alltag.
Entlastungsbudget
Entlastungsbudget 2025 ist eine neue Zusammenführung der Budgets von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Ab dem 1.7.2025 beträgt das Entlastungsbudget der Pflegeversicherung 3.539 Euro für die Pflegegrade 2-5.
Wichtig: Das Entlastungsbudget ist nicht auszahlbar, sondern Sie verwenden es bei Bedarf für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.