Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die bisherige Pflegeperson (z.B. Angehöriger oder ambulanter Pflegedienst) vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt. In solchen Fällen kann eine Ersatzpflegekraft beauftragt werden, um die Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und umfasst sowohl die Kosten für die Pflegekraft als auch für Unterkunft und Verpflegung. Es ist wichtig, die Verhinderungspflege rechtzeitig zu beantragen und mit der Pflegekasse abzustimmen.